Hygiene und Schutzmaßnahmen

Ab Sofort gilt in der Yoga am Wall Greifswald den Nachweis eines negativen Test vor dem Unterricht an


test.musikschuleamwall@gmail.com 


als Bild oder PDF senden. Schüler*innen müssen einmalig den Schülerausweis senden. Schüler*innen unter 7 Jahre brauchen keinen Test, müssen aber symptomfrei sein. Solltet Ihr/Euer Kind Symptome haben bitten wir trotz negativem Test auf Onlineunterricht umzusteigen. Weitere Informationen finden sie im nachfolgenden Text. Wir danken für Ihr Verständnis!


Ihr Musikschule und Yoga am Wall Team


(1) Jede Person ist angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren

Infektionsgefahren aussetzt. Bei persönlichen Begegnungen, insbesondere mit Menschen, für die bei

einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf

besteht, ist besondere Vorsicht walten zu lassen.


(2) Soweit das Tragen einer medizinischen Maske nach § 2 nachfolgend nicht angeordnet ist, wird

dies dringend empfohlen, wenn sich Personen unterschiedlicher Hausstände gemeinsam in einem geschlossenen Raum aufhalten oder wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen anderer

Hausstände nicht eingehalten werden kann. § 26a bleibt unberührt.


(3) In geschlossenen Räumen ist auf eine angemessene und regelmäßige Belüftung zu achten.


(4) Personen, die nicht geimpft oder genesen im Sinne des § 2 Nr. 2 und 3 oder Nr. 4 und 5 der

COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sind, wird dringend empfohlen, an größeren

Zusammenkünften nur mit einem negativen Testergebnis teilzunehmen, auch wenn dies nicht angeordnet ist; die zugrundeliegende Testung sollte höchstens 24 Stunden zurückliegen.


(5) Bei akuten Atemwegssymptomen soll ein Kontakt zu Angehörigen anderer Hausstände bis zu

einer Abklärung der Ursachen möglichst vermieden werden.

Verantwortungsvolles Handeln und eine besondere Vorsicht gerade im Kontakt mit Menschen, für die

bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf

besteht, bleiben oberstes Gebot. Diese Hinweise gelten ebenso für den öffentlichen Raum wie die

private Wohnung.